Für Ihre Physiotherapeuten in der Regel nicht. Nach DGUV Vorschrift 1 genügt bei bis zu 20 gleichzeitig anwesenden Beschäftigten ein Ersthelfer. Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Masseure und medizinische Bademeister sowie Fachangestellte für Bäderbetriebe zählt die BGW zu den
Berufen des Gesundheitswesens. Damit sind sie bereits als Ersthelfer
ausgebildet.
Als
fortgebildet gelten sie, sofern sie regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen oder sich anders fortbilden; ein Nachweis darüber muss vorliegen. Genau dort setzt unser jährliches Notfalltraining an: Sie erhalten fälschungssichere Teilnahmezertifikate, die Sie als Nachweis zu Ihren Unterlagen nehmen können – im Zweifel stimmen Sie das kurz mit Ihrer BGW ab.
Andere Berufe in Ihrer Praxis – etwa Ergotherapie, Logopädie, Sport- und Trainingspersonal oder der Empfang – stehen nicht in dieser Liste; im Zweifel hilft eine kurze Rückfrage bei Ihrer Berufsgenossenschaft.
Ein Erste-Hilfe-Kurs bereitet Laien darauf vor, die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken. Unser Notfalltraining richtet sich an professionelle Helfer und geht deutlich weiter: mit Hilfsmitteln wie dem Beatmungsbeutel, mit Notfällen unter Belastung und mit den Abläufen in Ihrem Team.